Hallo zusammen,
eine Frage an die Türenprofis unter euch:
Wann sind Brandschutz-Außentüren mit Differenzklimanachweis zu verbauen?
Es handelt sich hier speziell um die mittlerweile häufig gebauten Tiefgaragen unter mehreren Häusern, die meist nur durch ein Scherengitter verschlossen sind (also die TG) oder wo ich nach oben offene Treppen habe, die direkt an Schleusen bzw. Kellergeschosse mit Kellerräumen anschließen.
Es ist deshalb die Frage (bei ungeheizten und auch geheizten Kellergeschossen), ob ich hier eine Brandschutz-Außentür verbauen muss. Die Frage, die sich mir hier stellt ist: "wann fängt das Außenklima an...?".
Gibt es irgendwelche Definitionen, wann ich Außentüren brauche, da die DIN EN 14351-1:2006+A2:2016 jetzt auch nicht gerade mit der Definition weiterhilft:
"Außentür: Tür, die das Innenklima vom Außenklima eines Gebäudes abschließt und im Wesentlichen dem Durchgang von Personen dient. Außentürelemente (von verschiedenen Anbietern), die die Anforderungen dieser Europäischen Norm in der Zuständigkeit eines festgelegten Herstellers erfüllen, werden als Außentüren angesehen"
Ich habe jetzt die mit dem offenen/durchlässigen Scherengitter verschlossenen Tiefgarage. Ist dann die Tür zur Schleuse eine Außentür? Wenn die Tür der TG zu Kellerräumen führt. Ist es dann bei unbeheizten Kellerräumen eine Innentür und nur bei beheizten Kellerräumen eine Außentür? Das ist mir bei diesen Konstellationen alles unklar. Wenn die Tür von Außen direkt "ins Warme" führt ist es ganz klar, dass es sich um eine Außentür handelt, aber der Rest...?
Würde mich deshalb um Hinweise oder Merkblätter/Definitionen freuen, die ein wenig "Licht" in die Welt der Innen- und Außentüren bringt...