Ein Bauherr möchte umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in einer Schule im laufenden Betrieb durchführen und wünscht meine Beratung. Die Maßnahmen finden in Bauabschnitten statt. Es ergeben sich häufig wechselnde Bereiche, in welchen Schul- oder Baubetrieb stattfinden. Rettungswege fallen aus. Manchmal sind genug andere Rettungswege vorhanden, manchmal ist Ersatz erforderlich, der dann wahrscheinlich nicht den sonst gelten Regelanforderungen entsprechen wird. Außerdem steht die Anlagentechnik in den meisten Betriebszuständen nicht so zur Verfügung, wie das für die Zeit nach der Fertigstellung geplant war.
Meine Frage lautet: Ist eine solche Bewertung noch im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes mit Gefährdungsbeurteilung durch den Gebäudebetreiber abbildbar + zulässig oder handelt es sich hier um einzelne genehmigungspflichtige Maßnahmen, die in einem eigenen Bauantrag und einem eigenen Brandschutzkonzept beschrieben werden müssen? Wie ist Eure Meinung dazu, wie geht Ihr mit vergleichbaren Ansinnen um?
Gruß, J. Peters