Ich habe in Niedersachsen eine Tiefgarage im Bestand, welche Saniert werden soll. Bei der Besichtigung ist aufgefallen, das die über der Tiefgarage liegenden Ladenbesitzer teilweise irgendwelche Kühlgeräte und Klimageräte auf deren (teilweise fest zugewiesenen) Stellplätzen unter die Decke gehangen haben. Also einige kuriose Bastellösungen.
Ich konnte zwar keinen klar definierten Satz in der GaragenVO in NDS finden aber das ist doch ohne Abtrennung nicht zulässig?!!! Ich finde es eigentlich eindeutig aber eine klare Formulierung habe ich nicht finden können. Ich möchte da nur sicher sein, denn wenn die Ladenbesitzer das hören, dann werden sie sicherlich nicht erfreut sein. Umso klarer möchte ich an dieser Stelle sein. Sehe ich das falsch?