Hallo CheleHitz,
kurz vorweg: nur weil das Gebäude zwei oberirdische Geschosse hat, muss es noch keine zwei NE haben.
Die Frage ist, wieviele unterschiedliche Nutzer/Nutzungseinheiten gibt es im Gebäude?
Eine schöne Definition für "Nutzungseinheit" ist seit Juli 2024 in der LBW BW zu finden:
"Nutzungseinheit im Sinne dieses Gesetzes ist ein Gebäude oder ein abgeschlossener Teil eines Gebäudes, dem eine bestimmte Nutzung zugeordnet ist und zu dem ein abgrenzbarer Personenkreis Zugang hat."
Wenn also jedem oberidischen Geschoss ein eigener "Nutzer" zugewiesen werden muss und im KG ein dritter "Nutzer" (mit einer weiteren Nutzungseinheit) vorhanden bzw. geschaffen wird (ACHTUNG: zweiter Rettungsweg aus KG erforderlich, wenn Aufenthaltsräume - die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind - im KG vorhanden sind), dann GK 3.
MkG, R.Witzl