Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Wohn- und Geschäftshaus (kein Sonderbau) der Gebäudeklasse 4 mit unterirdischer Mittelgarage (Baden-Württemberg).
Das Gebäude musste aufgrund des Gestaltungsbeirates inklusive Tiefgarage und Zufahrt auf die Grundstücksgrenze umgeplant werden - Grund die Tiefgarageneinfahrt soll auch vom zukünftige (noch nicht geplanten) Nachbargebäude genutzt werden (die Tiefgarage soll also für das Nachbargebäude erweitert werden).
Folgende Frage dazu:
Ab dem EG ist eine äußere Brandwand (in GK4) also hochfeuerhemmend ohne Öffnungen + mechanischer Beanspruchung zu erstellen und 0,3 m über Dach zu führen - das ist klar.
Muss diese äußere Brandwand aber auch bis ins UG (also Tiefgarage) geführt werden und macht das Sinn, wenn diese wie in der Gebäudeklasse 4 dort hochfeuerhemmend + mechanischer Beanspruchung ausgeführt ist - den bis auf die Treppenraumwände außerhalb der Mittelgarage (auch hochfeuerhemmend + mechanischer Beanspruchung) sind alle Anforderungen ja feuerbeständig?
Besten Dank Voraus.
Herzliche Grüße aus Baden-Württemberg