Hallo Feuerteufel,
Ihr Beitrag liest sich so, als ob man im 2,5-m-Abstandsbereich auf eigenem Grundstück umbauen kann wie man es will, auch wenn der Nachbar an der Grenze steht, ohne dass es Konsequenzen gibt. Es geht nicht nur um Baurechthaberei im Leben.
Ich betrachte den Vorschlag von Franz Lang (ganz oben), die nachbarseitige Wand ähnlich einer Brnadwand auszubilden, als unbedingt erwägenswert. Dazu muss man auch die Bauherren aufklären meine ich.
Zu Ihrem Vergleich mit dem Auto: Wenn er Nachbar bei Rot fährt, heißt das nicht, dass ich es auch tun darf.anstatt dem Nachbarn das verbieten zu wollen, bleibe ich lieber stehen.