Hallo Ogi,
folgende Reihenfolge halte ich ein:
1) Wenn Oberleitung oder Abspannungen im Bereich der Aufstellfläche/ des Anleiterbereiches, dann ist keine Anleiterung möglich.
2) Wenn Oberleitung in/ an/ neben der Straße, dann zwingend Abstimmung mit der Feuerwehr (außer vielleicht beim Hauger Ring oder so).
3) Stromlos gibt es quasi nicht für den Brandeinsatz, da das zu lange dauert. Müssen ja die Verkehrsbetriebe durchführen. Hilft aber sowiewo nicht.
4) Auch hängende Straßenbeleuchtung u.ä. kann ein Anleitern verhindern. Du achtest ja wahrscheinlich auch auf Bäume.
Zum Nachweis der Flächen:
Bei "Müssen" frage ich i.d.R. nach der Rechtsgrundlage. § 11 (1) Nr. 6 BauVorlV fordert Aussagen zu Flächen für die Feuerwehr, wieso sollte das dann nicht für die öffentlichen Verkehrsflächen gelten? In München fordert die Genehmigungsbehörde (nicht die Feuerwehr) bei Anleiterung von der öffentlichen Verkehrsfläche einen entsprechenden Lageplan (nicht um zu prüfen, sondern zur Dokumentation gegen nachträgliche Veränderungen im Straßenraum).
Gruß
Werner Müller