Hallo zusammen,
im Rahmen einer Versammlungsstätte (ca. 300m², ein Raum, Diskoähnlicher Betrieb, keine Löschanlage) soll ein Ausschank als Holzkonstruktion verbaut werden (also eine Holztheke, Holzregale für die Getränke, also alles "Marke Eigenbau"). Ist das in VStätten zulässig? Ich konnte hierzu nix in der VStättVO finden, da die ganze Sache nicht zum Bühnengebilde gehört, was ja noch geregelt ist. Ausstattungen beziehen sich nur auf das Bühnenbild etc. und müssen dort schwerentflammbar sein. Auch die Dämmstoffe müssen schwerentflammbar sein, Holz wird als nicht hinterlüftete Wandbekleidung zugelassen.
Ich hätte jetzt schon Bedenken, wenn ich da eine Holzkonstruktion in den Raum reinstelle und mache sonst alles eigentlich schwerentflammbar oder nichtbrennbar... Würde mich hier über Rückmeldungen freuen, wie man mit solchen Theken umgeht.