Hallo,
eine Frage zu zulässigen Rettungsweglänge.
Folgendes Szenario:
Ein nicht ausgebautes Dachgeschoss über ein gesamtes Gebäude (GK 5, Bayern)
Die Erschließung erfolgt über einen notwendigen Treppenraum.
Art. 33 Abs 2 BayBO gilt für jede Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie für Kellergeschosse; also nicht für mein Dachgeschoss
Gibt es auch eine maximal zulässige Rettungsweglänge für Räume, die keine Aufenthaltsräume sind?
Viele Grüße
Jonas