Slumpy .....sind Forderungen aus einer Brandschau....
Hallo Slumpy,
keiner von beiden hat "ein größeres Gewicht". Eine Brandschau kann keine Änderungen in einem Bauwerk anordnen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen, und auch ein Sachverständiger, wie renommiert er auch sein mag, gibt höchstens seine persönliche Meinung ab. Ein Anpassungsverlangen kann nur die Bauaufsicht aussprechen, und die muss sich ihre Meinung selber bilden, indem sie die einzelnen Argumente abwägt und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine Entscheidung fällt, die sie als belastenden Verwaltungsakt zu begründen hat.
Manche Feuerwehren drohen in Brandschauen schon mal mehr oder weniger unverhohlen damit, dass sie die Bauaufsicht einschalten, wenn nicht das gemacht wird, was sie möchten, und die Bauaufsicht würde eh nur machen, was die Feuerwehren wollten. Nicht davon irritieren lassen!
Das Ganze hat auch zunächst nichts mit eingeführten technischen Regeln (VV TB) zu tun, wie oben suggeriert wird. Wenn die eingeführten technischen Regeln beachtet werden, gelten zwar die bauaufsichtlichen Anforderungen als eingehalten. Die Anforderungen als solches definiert aber nicht die technische Regel, sondern die Rechtsnorm (also das Gesetz, die Baugenehmigung oder die Anpassungsverfügung). Es kann jederzeit frei vereinbart werden, was technisch dafür ausreichend ist, die bauaufsichtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Schranke ist nur, dass die verwendeten Bauprodukte die dann festgelegten Anforderungen auch erfüllen können.
Gruß
Alexander Vonhof