Roland_Witzl neue Nutzung --> aktuelle Vorschriften" => ohne Ausnahme deine Erfahrung?
Wird die Genehmigungsfrage hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile bei einer Nutzungsänderung in einem Bestandsgebäude wirklich in jedem Bundesland (außer in Bayern) neu gestellt?
Wie ist da die Erfahrung der Brandschutz-Kollegen?
Wenn es so ist, "neue Nutzung --> aktuelle Vorschriften" => ohne Ausnahme", dann kann man das Bauen im Bestand auch sein lassen. Das müssten sehr konservative Kommunen sein. Man erarbeitet doch ein Brandschutzkonzept, in dem dargestellt wird, warum man Abweichungen nach unten allseits vertreten kann, und Gefahrenpunkte werden eben kompensiert. Der juristische Begriff Bestandsschutz passt da m.E. nicht hinein.
Man will doch den Bestand schützen (erhalten, weiter nutzen) und nicht den Bestandsschutz.
Ansonsten kann man neu bauen. Schließlich haben wir Baugeld, Energie und "Klima" im Überfluss.
MfG. G.Karstens