Hallo zusammen,
wir sollten noch einmal zurück gehen zu den Rechtsgrundlagen:
Es darf nur der- oder diejenige einen Brandschutznachweis in Bayern aufstellen, wer für das jeweilige Bauvorhaben die zugehörige Bauvorlagenberechtigung besitzt oder wer Prüfsachverständiger für Brandschutz ist. Oder man weist die besondere Sachkunde nach gemäß Art. 62b Abs. 1 Nr. 3 BayBO und lässt sich in eine Liste bei einer Kammer eintragen. Für den Eintrag in eine Liste ist die Voraussetzung aber u.a. ein abgeschlossenes Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens oder mit der Fachrichtung Brandschutz. Techniker kommen hier nicht vor und kommen daher nicht in die Listen.
@Trustero128 Daher wirst du, ohne abgeschlossenes Studium, keine Berechtigung bekommen, Brandschutznachweise aufstellen zu dürfen für Gebäude, für die du keine Bauvorlagenberechtigung hast.
@3franken Dabei ist unerheblich, ob der Brandschutznachweis geprüft wird oder nicht. Die "Erlaubnis" für das Aufstellen eines Nachweises ist ausschließlich an die persönliche Befähigung geknüpft. Unabhängig vom jeweiligen Baugenehmigungsverfahren und unabhängig von der Prüfung oder Nicht-Prüfung bautechnischer Nachweise.
Und selbst wenn beim Amt oder beim Prüfsachverständigen nicht auffällt (man kann und darf die Befähigung prüfen, muss man aber nicht), dass die entsprechende Befähigung nicht vorhanden ist und der Nachweis durchgeht, ist man als Nachweisersteller da ganz schnell im Bereich der Vortäuschung falscher Tatsachen beim Kunden (Betrug) und in einer grandiosen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfalle, wenn irgendwas passiert. Zumindest aber ist das unberechtigte Aufstellen eines Brandschutznachweises eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden kann.
Viele Grüße
Alexander Vonhof