Die DIN 18234 regelt den Schutz von großflächigen Dächern gegen Brandbeanspruchung von unten bei Entstehungsbränden. Daraus resultierend lässt sich ableiten, dass bei einer errechneten Branddauer von unter 15 Minuten brennbare Teile des Daches noch nicht am Brandgeschehen teilnehmen und deswegen unberücksichtigt bleiben können. Es wäre also zunächst zu prüfen, ob das von dem vorhandenen Aufbau des Daches erfüllt wird. In Teil 2 der DIN 18234 sind Aufbauten von Dachflächen aufgeführt, die diese Bedingungen erfüllen.
Falls der Aufbau nicht einem in der DIN genannten entspricht und auch sonst nicht nachgewiesen werden kann, das über die Dauer der errechneten Zeit nicht am Brandgeschehen teilnimmt, währen die Brandlasten aus der Dachkonstruktion zusätzlich zu berücksichtigen.
Gerade, wenn man mit der äquivalenten Branddauer so nah an der Grenze ist, sollte genauer betrachtet werden, ob punktuelle Brandlasten vorhanden sind, die auf das Dachtragwerk in einzelnen Bereichen mehr Einfluss haben. Weil wenn das Dach an einer Stelle durch eine höhere Brandintensität durchbrennt, nehmen die brennbaren Bauteile auch am Brandgeschehen teil und erhöht somit die Brandlast, was wieder zu längeren Branddauern führt.
Wenn die Bedingungen der DIN 18234 durch das Dach eingehalten werden, würde auch die zusätzliche Brandlast durch eine PV-Anlage unberücksichtigt bleiben können, da ja der Durchbrand des Daches nicht angenommen wird und die brennbaren Bestandteile der PV-Anlage somit auch nicht am Brandgeschehen teilnehmen. Auf die Leitungsführung muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden, damit nicht eine Brandweiterleitung über diese auf die Außenfläche des Daches begünstigt wird. Die Heißbemessung des Dachtragwerks muss unter der Berücksichtigung der zusätzlichen Dachlast durch die PV-Anlage vorgenommen werden.
Viele Grüße Robert Greiner