Hallo Herr Lang,
für Fußpfetten und Dachüberstände muss es 2 Antworten geben.
Die Fußpfetten durchdringen die Treppenraumwand, was sich für Wände in Brandwandbauart nicht gehört. Praktisch sind Fußpfetten m.E. unproblematisch, weil sie in Dämmung eingepackt sind und im Brandfall eh nicht abstürzen, denn sie liegen i.d.R. auf dem Stahlbetonringanker und sind verankert.
Dachüberstände werden meistens durch überstehende Sparren gebildet. Weil sie vom TR nach außen führen, besteht keine Gefahr im Brandfall.
Was den Dachüberstand als solchen betrifft, kann ein Brand aus Fenstern diagonal her herüber kommen, wobei der gesamte hölzerne Treppenraumdeckel in Brand gesetzt werden kann. Dagegen würde wohl nur ein Betondeckel schützen, der schon lange nicht mehr gefordert wird. Eine Trennung des Dachüberstandes durch einen Spalt sehe ich nicht als hilfreich an, weil es außen ist und die Flammen hinüber schlagen.
Wenn etwas nicht eindeutig gefordert wird (Betondeckel), ist anzunehmen, dass man machen darf, wie es passt, "wie man es immer so macht". Dachüberstände, die außen an Trennwänden vorbei verlaufen, sind m.E. nicht unzulässig, weil eine Anforderungstufe niedriger, als ein Flucht- und Rettungsweg.
So sehe ich diese Sache.
MfG. G. Karstens