Hallo,
vielleicht noch mal zur Verdeutlichung: Es ist natürlich auch in NRW ein Brandschutznachweis aufzustellen, aber dieser kann selbstverständlich in den Architektenplänen enthalten sein. Wie in Bayern auch. Der Brandschutznachweis wird nicht geprüft, auch wie in Bayern. In NRW ist im Bauantragsformular unter Nr. 14 besagte Bestätigung des Entwurfsverfassers anzukreuzen, dass der Brandschutz okay ist, in Bayern dafür unter Nr. 5 im Formular der Baubeginnsanzeige zu unterschreiben, dass der Nachweis erstellt wurde (ohne explizite Bestätigung, dass er okay ist ;-)). Darüber hinaus müssen in NRW und in Bayern isolierte Abweichungen beantragt werden, wenn notwendig.
In beiden Ländern ist das Verfahren also eigentlich deckungsgleich, nur mit dem Zeitpunkt der Bestätigung wird anders umgegangen.
Viele Grüße
Alexander Vonhof