Hallo Christiane,
zunächst einmal haben Sie eine Wand, die an Stelle einer Brandwand zulässig ist. Brandwände aus Holz gibt es so oder so nicht.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Wand hochfeuerhemmend sein soll? Wenn der Raumabschluss und die Gesamtkonstruktion der Decken und aller anderen, die Wand (oder einzelnen Wandscheiben) aussteifenden Bauteile auch hochfeuerhemmend sind (und nicht nur feuerhemmend, wie es ansonsten ausreichend wäre), geht das schon. Wichtig ist nur, dass die Wand im Ergebnis die 60 Minuten stehen bleibt.
Konstruktiv ist Kapitel 4 der Holzbau-Richtlinie anzuwenden, denn dieses gilt genau für den von Ihnen geschilderten Fall.
Grüße
Alexander Vonhof