Guten Tag zusammen.
Vielleicht könnt ihr mir bei einer Auslegungsfrage weiterhelfen.
Es handelt sich um einen Altbau im Bestand.
5 Konferenz- und Unterrichtsräume in Baden-Württemberg in Obergeschossen eines ungeregelten Sonderbaus mit gemeinsamen (vertikalen) Fluchtwegen. Nutzung ist Büro/Verwaltung, Labor.
Gesamtfläche 299 m², größter Konferenzraum 98 m², regelmäßig Tischbestuhlung. Veranstaltungen mit Reihen- oder ohne Bestuhlung sind keine bekannt.
Nach §1,3 VStättVO BWü sind Unterrichts- und Besprechungsräume bis 100 m² ausgeschlossen.
Nach §1,1 sind bei gemeinsamen Rettungswegen alle Versammlungsräume zusammen zu betrachten.
Die Rahmenbedingungen stimmen ansonsten weitgehend auch für Anwendung VStättVO und sollen hier nicht diskutiert werden.
Gibt es hier einschlägige Kommentare oder Urteile, ob die VStättVO BWü anzuwenden, bzw. bei Konzepterstellung zu betrachten ist? Die letzte Diskussion hier im Forum zu diesem Thema ist von 2014 und wurde sehr emotional geführt.
Ich freue mich auf Hinweise.