Hallo,
habe eine Frage bezüglich Aufzugsschachttüren:
- Laut BayBO Art. 39 "...Türen müssen sicherstellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse übertragen werden kann..." und
- die Türen müssen die DIN 18091 erfüllen -> daraus ergibt sich doch "T90".
1. Liege ich da richtig?
2. Und sind diese in Baustoffklasse "A", "B" oder "AB" auszuführen?
Wer bring hier Licht ins Dunkel?
Danke im voraus,
R. Nützl