Wenn das Gebäude nur eine Sporthalle für die Schule ist, dann ist es die MSchulbauR, die gilt. Aber es ist keine Halle im Sinne der MSchulbauR, weil die Halle eher "Atrium" in der Schule ist und keine "Sporthalle". Man könnte dann die Meinung vertreten, dass der Sportraum (also die Halle) wie ein Schulraum (Klassenzimmer) anzusehen ist, und der muss nicht entraucht werden. Somit wäre es egal, wie die Halle entraucht wird bzw. ob diese überhaupt entraucht wird.
Da aber sicherlich eine Entrauchung von Seiten des Bauamts gefordert wird, kann man es einfach nach der Hallendefinition machen, die ja eigentlich mit der IndBauRL übereinstimmt für die Öffnungen zur Rauchableitung.