VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2012 - 4 K 5269/11
Das hilft vielleicht ein wenig weiter: Es definiert ein Wohnheim als ein Gebäude mit Gemeinschaftsräumen (Bad, Küche) und dem Privatzimmer. Ein Appartementgebäude wäre es, wenn jeder seine eigene "Mini-Wohnung" mit Küche, Bad, Privatraum hat.
Wenn die Mietverträge auch bis auf 6 Monate befristet sind, spricht auch vieles für ein Wohnheim, da es sich hierbei um ein "Rotationssystem" handelt...
Eine "Wohn-WG" ist es eher nicht, da sich die WG nicht selbst verwaltet, also die Bewohner selbst aussucht. Das macht der Vermieter, der mit denen den jeweiligen Mietvertrag abschließt.
Somit kann man es schon als eine "sonstige Unterbringung" mit Wohnheimcharakter ansehen. Was es jedenfalls nicht ist, ist ein Beherbergungsbetrieb. Vielleicht hat ja jemand andere Gründe, die für normales Wohnen sprechen. Bin gespannt.