Ein Hersteller solcher Brandschutzfenster schreibt hier in seinen FAQ's:
„Können Feststellanlagen in der Außenanwendung eingesetzt werden?
Wir können unsere Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen) mit Feststellanlagen ausrüsten. Der Einsatz ist in Deutschland in der Außenanwendung jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da es für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm für Feststellanlagen gibt. Da Brandschutzfenster und Brandschutztüren in der Außenanwendung über eine harmonisierte europäische Norm geregelt sind, ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung oder eine geringfügige Abweichung nicht möglich. Das Problem betrifft unabhängig vom Hersteller jede Feststellanlage, die an einen Feuerschutzabschluss innerhalb einer Außenwand montiert werden soll. Feststellanlagen sind somit ausschließlich an Feuerschutzabschlüssen in Innenwänden zulässig.“
Wichtigster Satz: „Der Einsatz ist in Deutschland in der Außenanwendung jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da es für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm für Feststellanlagen gibt“.