Ich befinde mich in einem Hotel-Bauprojekt in Mannheim. Die Etagenflure sind Fluchtwege, dort sind im Bestand Kabel in den Zwischendecken verlegt die nicht den Flur versorgen, sondern überwiegend die Zimmer. Dies ist nach meiner Auffassung nicht zulässig da dort nach Brandschutzrichtlinien ausschließlich nur Kabel verlegt sein dürfen die den Flur versorgen. Zusätzlich haben wir dort pro meter mehr als 7kwh/m. Verbaut ist eine brennabre Kassetendecke. Wir sollen jedes Zimmer mit einem Cat7 Kabel nachrüsten. Ebenso wurde vor einigen Jahren eine zentrale BMA nachgerüstet. Aus meiner Auffassung müssten wir schlussendlich eine F30 Decke die den Brand von beidne Seiten verhindert nachrüsten.
Kernfrage: Da wir nur die Kasetten der Decke bis jetzt entfernt haben, greift dort noch der Bestandsschutz? Gilt in der hinsicht überhaupt der Bestandsschutz?
Würde mich sehr über eine kurzfristige Rückmeldung freuen. Gerne auch mit Zitaten aus den Regularien, habe da leider bei meiner Recherche nichts konkretes gefunden.
LG Baubob