Hallo Herr Codier,
wenn es eine europäische Zulassung (also eine ETA) gibt, muss an der Tür das CE Zeichen mit den Leistungsdaten angebracht sein und es muss eine Leistungserklärung geben (wie bei allen hEN auch, ist genau dasselbe). Die Leistungserklärung muss in der Landessprache vorgelegt werden. Dann ist alles gut.
Gibt es keine Leistungserklärung und auch keine deutsche Zulassung (Sammelbegriff), kann unter Umständen auch ein "original" polnisches Produkt eingebaut werden, dann gilt § 18 Abs. 2 BauO NRW:
Bauprodukte, die den in Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3) genannten technischen Anforderungen entsprechen, dürfen verwendet werden, wenn das geforderte Schutzniveau gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Da wird es natürlich kompliziert, wann das gegeben ist.
Bei Festverglasungen aus Polen funktioniert das vielleicht noch (hatte ich noch nicht), bei Türen eher nicht. Denn in Polen kennt man die Prüfung auf die Dauerhaftigkeit nicht, also das, was bei uns C2 oder C5 ist.
Vielleicht hilft das ja schon mal als erster Schritt. Und nur als Erfahrungswert: Bisher hat bei mir noch kein ausländisches Bauprodukt, dass "nur" fremdnational (außer Österreich) geprüft wurde, den Einbau in Deutschland überlebt. Wäre bei Ihnen also schon was besonderes, wenn es so käme.
Viele Grüße
Alexander Vonhof