Bundesland: Bayern Autor: Schmid Hallo zusammen.
Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung im KG
Gebäude geringer Höhe.
Holzhaus, alle tragenden Teile in F 30-B
drei Vollgeschosse.
2. Rettungsweg in allen Geschossen gesichert druch mehrere Balkontüren.
1. Rettungsweg vom EG in das DG Holztreppe F0
Anforderung von Art. 35 (4) BayBO
keine, wenn an die tragenden Bauteile keine Anforderungen
gestellt werden.
Ist unter den o. g. Bedingungen auch die Holztreppe (EG-DG)
zwingend in F 30-B auszuführen?
Besten Dank im voraus.
Mfg
Alois Schmid