Es ist in vielen Bundesländern anders definiert. Wenn es sich um ein Gebäude handelt, dann ist es eine Gebäudeklasse. Wenn es nur eine Verbindung gibt oder diese nur aneinandergereiht sind, dann können diese auch unterschidliche Gebäudeklassen haben auch auf einem Grundstück.
Dazu werden verschiedene Kriterien angewendet, zum einen Abhängigkeit des Zugangs, Versorgung (Strom, Wasser, Heizung etc.) und Eigenständigkeit der Nutzung bei Abriss des einen oder anderen "Teils".
Dazu gibt es für Hessen in der HE-HBO (Druckfrisch aus Apirl 2024) und im FAQ Bayern entsprechende Regelungen.
Da Sie kein Bundesland angegeben haben, kann ich leider keine detailierte Hilfestellung geben.