Hallo zusammen,
ich habe ein Frage zu dem 2. Rettungsweg im Erdgeschoss in NRW. Wird hier dieser gefordert?
Kommentar der LBO nrw sagt folgendes:
"Für erdgeschossige Nutzungseinheiten mit mindestens einem unmittelbaren Ausgang (Tür) aus der Nutzungseinheit ins Freie wird (neu) auf einen zweiten Rettungsweg verzichtet, wenn die Türe ins Freie von jeder Stelle der Nutzungseinheit in maximal 15 m (entgegen Referentenentwurf v. 26.6.2015, Vorlage 16/3048, wo 35 m festgelegt waren) erreicht werden kann. Dies entspricht beispielsweise dem Sicherheitsniveau von Nutzungseinheiten in Obergeschossen, die über bauliche Rettungswege verfügen, da auch hier eine Entfernung von 15 m und mehr aus einer Nutzungseinheit bis zu einem notwendigen Flur möglich ist. Der Verzicht auf einen zweiten Rettungsweg gilt nur für Räume mit direktem Ausgang ins Freie (wie kleine Läden) und nicht für Nutzungseinheiten mit mehreren Räumen, wie Wohnungen (vgl. VG Köln, Beschl. v. 27.8.2021 – 8 L 188/21 –, juris, Rn. 23).
..."
In meinem Fall habe ich eine Ecke eines Raumes welche 16m entfernt ist und dementsprechend müsste ich doch einen 2.RW vorsehen? was ist den wen eine andere Stelle eines anderen Raumes zum 2.RW und zur Tür entfernt ist, muss ich dann einen weiteren 2.RW vorsehen?