Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich habe folgende Situation:
Bestandsgebäude, stirnseitig gegenüber Nachbargebäude / Nachbargrundstück mit einem Balkon (ca. 1,50x1,50m).
Das Nachbargebäude soll nun neu errichtet werden. Die Gebäude (Bestandsgebäude zu neu geplantem Ersatzbau) stehen in einem Abstand von 5,6-6,0m von einander (jeweils an Gebäudeaußenwand gemessen, beide Gebäude verfügen über ein Vordach mit jeweils ca. 0,80-1,0m Ausladung, das Bestandsgebäude zusätzlich über den genannten Balkon).
Bayern, Neubau ist Gebäudeklasse 4.
Problemstellung: Die Abstandflächen überdecken sich deutlich. Hierzu hat der Bauherr bzw. dessen planender Architekt beim zuständigen Landratsamt eine Voranfrage gestellt ob hier eine Abweichung möglich wäre mit Ergebnis ja wenn für die Aufenthaltsräume im Bestand genügend Belichtung nachgewiesen wird und die Belange des Brandschutzes in der Begründung der Abweichung gewürdigt werden.
-Lösungsansatz 1: Im Neubau eine Gebäudeabschlusswand errichten ==>Das ist aus Nutzungsgründen nicht gewünscht.
- Lösungsansatz 2: Rückschneiden des Vordaches Bestand so dass zwischen Vordach Neubau und Außenwand Bestand ein Abstand von 5,0m eingehalten wird. Nun ist hier jedoch der Balkon vorhanden. Nimmt man die Regelung aus BayBO Art. 6 (Abstandsflächen) Absatz 6 müsste zwischen Bestand und Neubau ein Abstand von mind. 1,50m Balkon + 2,0m Grenzabstand + wenn man nun in Brandschutz denkt 2,50m zu Vordachkante Neubau + 0,80m Vordach = 6,80m vorliegen ==>trifft nicht zu. Damit ist auch BayBO Art. 28 (10) nicht anwendbar. Denke ich hier grundsätzlich falsch?
- Lösungsansatz 3: Die Grundstücke gehören beide dem gleichen Eigentümer, eine Verschmelzung ist dementsprechend denkbar ==>Damit entfällt die Gebäudeabschlusswand gemäß BayBO Art 28. Das Problem der sich überdeckenden Abstandsflächen bleibt. Ansatz wäre die 2 Gebäude für die Abweichungsbegründung nun ähnlich wie ein Gebäude zu betrachten, da komme ich leider nur schnell an die Grenzen für die Begründung da die Gesamtlänge beider Gebäude >40m ist und der Bestand nach dem ersten Eindruck auch nicht die Anforderungen analog aktuell Gebäudeklasse 4 erfüllt.
Hat hier einer einen Vorschlag für einen möglichen Lösungsansatz?
Grüße
Siegfried