Hallo in die Runde,
ich bearbeite aktuell eine Industrieanlage in NRW, die aus mehreren (ca. 20) Gebäuden besteht und durch eine Brandwand in zwei Brandabschnitte geteilt ist.
Ein Brandabschnitt ist bis jetzt nach Kapitel 7 und der andere nach Kapitel 6 beurteilt. Jetzt sollen beide Brandabschnitte im Rahmen eines neuen Konzeptes nach Kapitel 6 betrachtet werden, damit der Bauherr flexibler in der Nutzung ist.
Brandabschnitt 1, der nach Kap. 7 berechnet wurde, sieht wie folgt aus:
EG ca. 5.000 m2, 1. OG ca. 3.000 m2 und ein Einbau über dem OG (2.OG) mit ca. 600 m2. Das bedeute zweigeschossiger Industriebau mit Einbau.
Die gesamte Anlage ist mit BMA und Sprinkler ausgestattund somit SK 4.
Muss ich nach Kap.6 den gesamten Brandabschnit als zweigeschossig ansetzen oder kann ich die erdgeschossigen Gebäude nach Tabelle 2 hier auch als 1-geschossig bemessen?
Die zulässige Fläche mit 10.000 oder 8.500 m2 werden in beiden Fällen eingehalten.
Im Bestand sind allerdinsg einige erdgeschossige Hallen als Stahlkonstruktion (F0) ausgeführt!
Eine brandschutztechnische Trennung der einzelnen Gebäude ist nicht vorhanden (Türen und Tore ohne Brandschutz).
brandsichdere Grüße