Hallo Hummel,
Balkone und Balkonanlagen sind sog. "privilegierte Bauwerke", an die normalerweise kein Anforderungen gestellt werden. Der Teufel steckt natürlich wie immer im Detail, so dass diese Privilegierung auch schnell aufgehoben sein kann. Zum Beispiel weil der Balkon Teil eines Rettungsweges ist oder weil es sich gar nicht um einen Balkon handelt, sondern etwa um eine Loggia oder eine Terrasse. Dann werden doch Anforderungen gestellt, die je nach Gebäude variieren. Ohne Detailangaben kann man hierzu keine Aussagen treffen.
Gruß
Alexander Vonhof