n-ludwig
Hallo Nadja,
es wird sicherlich häufig so begründet mit der 1m hohen Brüstung, dass diese auch mal mit der Deckenstärke oder sogar Unterhalb beginnt.
In dem FeuerTrutz Buch "Brandschutz in Hochhäusern" ist auf Seite 78 eine Abbildung aus der Hochhausrichtlinie NRW aus 1986, dort ist die 1m Brüstung so dargestellt, dass sie über der letzten Öffnung beginnen muss.
Dies ergibt jedoch keinen abschließenden Sinn, denn wenn diese über die Deckenoberkante vom Gesetzgeber definierte Höhe nimmt, wird diese ja regelmässig bei 1,3 m oder mehr liegen. Damit liegt das Schutzziel ja bei der Geschossdecke + Brüstungshöhe 1m und nicht isoliert bei 1m Brüstungshöhe - was aber bei 5 - 8m hohen Flammen keinen Unterschied machen dürfte. Denn die Kragplatten oder Brüstungen sollen einen schnellen Brandübertrag verhinderm. Daher wird es unterm Strich gesehen egal sein, ob die Brüstung nun 1m oder 1,3m hoch ist.
Ich denke man muss auch unterscheiden, ob es im Bestand bereits so vorhanden ist oder man es in einem Neubau plant.