Es ist eher unüblich und vermutlich wenig zu begründen, wieso in die Freiheit der Wohnung eingegriffen wird durch einen Konzeptersteller. (im Zweifel, wie schon geschrieben muss er dann auch die Haftung übernehmen - aber siehe nachfolgender Satz - Willenserklärung des Bauherren; deshalb müssen in Bayern die Brandschutznachweise vom Entwurfsverfasser und Bauherren gelesen und bestätigt werden).
Aber ggf. war es mit dem Bauherren so abgestimmt, denn das BSK ist ja nun Teil der Willenserklärung des Bauherren im Rahmen seiner Bauvorlagen?!
(Eventuell war es auch in einer Großstadt am Main und die Bauaufsicht hat den Konzeptersteller und Bauherren, wie so oft genötigt Dinge ins BSK zu schreiben die unüblich, unzulässig oder schlicht falsch sind - dies aber mit der Drohung die auflagenfreie Baugenehmigung sonst nicht erstellen zu können und den Bauantrag kostenpflichtig ablehnen zu müssen.)