Hallo Alex,
die Betonung liegt auf "und begehbar" anders würde es keinen Sinn ergeben, denn dann wäre ein Carport o.ä. ja auch ein eigenständiges Gebäude.
Letzendlich muss man hier doch im Brandschutzkonzept schauen, wie man hier arrgiert. Ob diese Verbindung nur eine Überdachung darstellt und an sonsten offen ist oder zu vielen % geschlossen ist und einem Raum ähnelt. Letztendlich ist dies sicherlich auch entscheidend, wenn man das Risiko und die Maßnahmen definiert.
Im Zweifel werden damit die Abstände unterschritten und es sind ggf. bzw. mindestens Trennwände erforderlich zwischen zwei Nutzungseinheiten oder anders genutzten Räumen. Also vermutlich kann man die Verbindung eigenständig bewerten oder einem Gebäude (-teil) zuordnen, aber einmal wird man die "Abschottung", die Trennwand und die Öffnung entsprechend herstellen bzw. brandschutztechnisch herstellen müssen.
Viele Grüße
Alex