In einer Mittelgarage ist der 2. Rettungsweg über eine Rampe geplant. Wird die Fluchtweglänge bis zum Rolltor gemessen? Was wenn dieses sich noch im überbauten Bereich befindet?
Der Rettungsweg muss gem. §12 GaV 80 cm betragen. Ist eine Schlupftür erforderlich? Und muss der Rettungsweg analog §3 wie bei einer Großgarage ausgeführt werden?
Wer kann mir sagen, welche Richtlinien/Verordnungen ich noch zu beachten habe, damit ich einen korrekten Brandschutznachweis erstellen kann?
Viele Grüße
Jenny