Guten Tag,
es geht um eine bisherige Scheune, in die ein Geschäft einziehen soll. Ganz klassisch - umlaufende MW-Wände, darauf eine Steildachkonstruktion aus Holz mit horizontalen Balken von Wand zu Wand - aber offen. Nun soll, um nicht den ganzen Baukörper beheizen zu müssen, auf diesen Balken eine Brettschalung aufgebracht werden und von oben gedämmt werden. Die Balken sind statisch dazu in der Lage, auch eine Mannlast zur Revision ist drin. Aber keine Nutzlast für eine Nutzung. Eine Treppe wird es auch nicht geben, nur eine Revisionsöffnung zum anleitern. Das ganze findet in Brandenburg statt. Gebäudeklasse 2.
Nun die Frage: Wird die horizontale Balkenlage durch das Schließen und Dämmen zu einer Geschossdecke nach §31, mit Brandschutzanforderungen?
VG Steffen