Hallo lieber Kolleginnen und Kollegen vom Brandschutz,
ist ein Gebäude, in dem Räume nach EltBauVO zu beurteilen sind, automatisch Sonderbauten,
weil bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist, Sonderbauten sind?
Wie sieht das bei einem Gebäude von ca. 200 m2 aus, das für Schaltanlage geplant wird (bis 20 kV)?
Ist das dann z.b. Gkl. 1 und Sonderbau?
Die elektrischen Betriebsräume werden in beiden Fällen nach EltBauVO ausgeführt.
brandsichere Grüße aus Franken