Hallo,
ich weiss nicht ob ich da etwas falsch verstehe oder dies in Hessen anders geregelt ist als bei uns.
Brandabschnittsbildungen bilden nicht zwangsläufig auch eine Nutzungseinheit. Anders gesagt, eine Nutzungseinheit kann auch mehrere Brandabschnitte haben.
Sollte ich das richtig verstanden haben ist die komplette Etage durch nur EINEN NUTZER in Nutzung.
Zitat:
"Es ist dabei anzumerken, dass es sich nicht um fremdvermietete Nutzungseinheiten handelt"
Somit hätte ich überhaupt kein Problem, die Flucht über einen anderen Brandabschnitt zu führen, da die Rettungswegführung ja durch den "EINEN" Nutzer gesichert werden kann.
Anders ist es, wenn es nicht ein Nutzer, sondern mehrere verschiedene sind. Dann müsste ich der Bauaufsicht zustimmen und sagen, eine Sicherung des Fluchtweges über die Nutzungseinheit einen anderen Nutzers ist nicht sicher!
Gruß
Wolfgang Cordier