Industriebauten wurden vor 2000 (in NRW, wie gelernt, vor 1989) regelmäßig nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) bewertet und genehmigt.
Wenn es sich um einen ungeregelten Sonderbau handelte (> 1.600 m2), dann konnten/wurden von der Bauaufsicht im Einzelfall weitergehende Anforderungen zur Abwehr von erheblichen Gefahren oder Nachteilen gestellt.
MkG, R.Witzl