Bundesland: Bayern Autor: Reinhard Für Blockheizkraftwerke gilt die FeuVO nicht, welche Vorschriften werden herangezogen?
in eine vorhandene Stahlhalle soll ein BKHW eingebaut werden.
das LRA fordert für das Lager Hackschnetzel F 0,
Abrtennung vom Betriebsraum F 90, Betriebsraum F 90. teilweise nicht herstellbar, weil Stahlbinder durchgehen.
gibt es Kompesationsmöglichkeiten von der F 90 Lösung abzu weichen.
Danke für die Antworten
Reinhard