Ich überprüfe zur Zeit im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes für eine Schule die Notwendigkeit der Überwachung einer Zwischendecke gem. VDE 0833-2. Bei den Ausnahmeregeln ist keine max. Höhe des Zwischendeckenbereichs angegeben. Bei zahlreichen früheren Ausführungen habe ich allerdings immer wieder gelesen, dass die Höhe des Deckenzwischenraums bei Nicht-Überwachung < 0,80 m betragen muss. Gibt es diese Anforderung mittlerweile nicht mehr ? Falls doch, kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung bezüglich der Höhe finde ?