Wenn ich mir die Erläuterungen zur SchulBauRL NRW anschaue, gehe ich davon aus, dass das Geschoss gemeint ist:
Ein Schulzentrum kann zum Beispiel mehrere Brandabschnitte haben. Jeder dieser Brandabschnitte kann nach Nummer 4.3 Satz 1 eine Ausdehnung von bis zu 60 m mal 60 m beziehungsweise eine Grundfläche von 3 600 m² haben.
Die Formulierung ist verwirrend, da nach DIN 277 die Grundfläche über alle Geschosse berechnet wird. Durch den Hinweis auf die 60 m Ausdehnung ist aber wohl nur ein Geschoss gemeint.
Wenn Sie aber sicher gehen wollen, können Sie direkt beim Bauministerium anfragen oder die Frage im Forum https://nrw-baurecht.de/ stellen.
Gruß
C. Lammer