Hallo Marko Z.,
in der Regel muss gar kein 2. Rettungsweg gekennzeichnet werden, es sei denn, es ist im Einzelfall notwendig. Selbst eine Kennzeichnung des 1. Rettungswegs gibt es nur in Arbeitsstätten und dann, wenn eine Sonderbauverordnung es aussagt (oder es im Brandschutzkonzept so vorgesehen wurde).
Warum soll bei Ihnen die Kennzeichnung des 2. Rettungswegs notwendig sein?
Gruß
Alexander Vonhof