Hallo Herr Witzl,
da bringen Sie aber eine Unsicherheit ins Spiel, weil jetzt zu definieren wäre, was den Unterschied zwischen aneinander gebauten Gebäuden und ganz langen Gebäuden ausmachen soll. Natürlich kann man immer mal Abweichungen beantragen. Dann kommt erst mal der Beitrag von bskonzept hier oben. Bestandsaufnahme und Bauteilöffnungen von vorn bis hinten.
Die Frage bezieht sich doch auf eine Dachsanierung und nicht auf das Brandschutzkonzept im Bestand.
Hallo Christiane,
Eine brennbare Dachdämmung durch nichtbrennbare Streifen zu unterteilen kann nicht falsch sein, auch dann nicht, wenn man nicht mehr vom Gebäude kennt. Ob das nun 40 m oder 30 oder 50 sind, ist eine andere Sache. Noch sicherer ist es, wenn man komplett nichtbrennbar dämmt.
Wenn man die nichtbrennbaren Streifen vorgibt, sollten diese doch über Querwänden liegen, ob das nun Brandwände sind oder Herrn Witzls Trennwände ist dabei egal. Denn die Dachdecke könnte nach 15 Minuten bei Feuer darunter aufbrechen und einstürzen und dann würde eine brennbare Dämmung den Weg für das Feuer über die Wand hinweg sofort freigeben.
Von der "massiven" Dachdecke sollte man allenfalls F30 erwarten. Aber ist die wirklich aus dem 19. Jahrhundert? Wer massiv sagt, muss das ja irgendwie erkannt haben oder hat das nur jemand behauptet? Massivdächer als Flachdach gibt es etwa seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Stahlträger und Zementmörtel bzw. Beton, noch kein Stahlbeton. Möglicherweise kam die Flachdecke nach dem 2. Weltkrieg drauf.
Ansonsten dürfte eine ausgedehnte Wohnanlage aus dem 19. Jahrhundert auch Außenwände Wände wie Brandwände besitzen die sowieso F90 entsprechen, weil sie aus Vollsteinen und dick sind.
MfG G.Karstens