Hallo Michael,
eine Badewanne quer vor dem Fenster sollte kein Problem sein und eine Regel oder eine Vorschrift, die die Anordnung der Wanne verbietet, kenne ich nicht. Im täglichen Leben ist für kleine oder alte Leute allenfalls die Erreichbarkeit des Fenstergriffes und des Rollladengurts ungünstig.
Ach und der Rollladen vor dem Fenster wurde oft diskutiert, verboten ist er nicht, geregelt auch nicht.
Jetzt meine Fragen an den Feuerwehrmann: Was macht die Feuerwehr, wenn sie von außen rein soll und
- Der Rollladen ist heruntergefahren?
- Das Fenster besitzt eine einbruchhemmende Verglasung oder eine absturzsichernde Verglasung?
MfG. G.Karstens