Hallo,
ist das ein Neubau? So baut man nicht, so plant man nicht, sage ich mal. Ein Tür soll nicht in den Laufweg schlagen. Auch wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, muss es noch lange nicht richtig oder in Ordnung sein. Was heißt "in Ordnung"? AaRdT müssen eingehalten werden.
Was DIN 18065 betrifft: "Eine Treppe darf nicht unmittelbar vor einer Tür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt. In diesem Fall ist zwischen Treppe und Tür ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein muss, wie die Tür breit ist."
ASR A1.8 heißt es: "Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Absätze und Treppen einen Abstand von
mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podesttiefe von 0,5 m einhalten (siehe Abb. 2)."
Diese Vorschriften passen nun nicht zu der Frage.
Normalerweise würde man die nach außen aufschlagende Tür um ca. 1 m zurück in den Flur anordnen. Das würde doch keine Schwierigkeiten machen?
VHalb (Geht die Tür andersherum auf und eine Person tritt aus dem notwendigen Flur in den Treppenraum, „versperrt“ diese Person auch den Rettungsweg für die Personen, die von oben kommend die Treppe abwärts gehen.)
Man darf auch nicht allein den Brandschutz betrachten. Also ich würde beim eiligen Herunterrennen (Hilfe, der Bus fährt gleich ab) lieber gegen eine Person rennen, als mit dem Kopf gegen eine Türstirnkante schlagen.
MfG G. Karstens