hirsch
Ob Flüchtlingsunterkunft, Hotel oder Wohnhaus, dabei sollte sich die Frage nicht mehr stellen, wie der Seitenschutz auszubilden ist. Ob Verwaltungsvorschrift oder nicht, wenn nicht, wäre DIN 18065 als aaRdT zu betrachten.
In DIN 18065:2020-08 heißt unter 1: "Dieses Dokument gilt für Treppen in und an Gebäuden im Bauwesen. Ausgenommen sind Bodentreppen nach DIN EN 14975, Rolltreppen/Fahrtreppen sowie Treppen im Gelände.
Bei der Frage, "Reicht hier ein Handlauf und eine Knieleiste oder sind die Geländer..." geht es wohl um Baukosten? Ich meine, Baukosten hält man durch eine gute Planung niedrig, d.h. im Hinblick auf eine rationelle Montage.