Bayern
Sonderbau
Wir (Architekten) sind mit der Sanierung von Bauteilen in einer Schule in München beauftragt.
Die Schule wurde im Jahr 1978 errichtet.
Nach Besichtigung wurde von uns ein Brandschutznachweis auf Grundlage der vorhandenen Baugenehmigung, der BayBo und der MSchulbauR erstellt.
Jetzt zu den Problemen:
1. Die Branddirektion lehnt eine Überprüfung des Brandschutznachweises ab (4 Augen Prinzip), da es sich nicht um genehmigungspflichtige Maßnahmen im Sinne der BayBo handelt
2. Die Maßnahmen, die sich aus dem Brandschutznachweis ergaben, sind dem Bauherrn zu aufwendig. Daher wurde von ihm ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen.
Dessen Vorschläge sind z.T. von uns nicht akzeptabel, bzw. sollen nach seiner Auskunft mit der Branddirektion abgestimmt werden.
Frage:
Wer übernimmt bei Sanierungsmaßnahmen (Austausch von Türen, Verkofferung von Haustechnischen Leitungen etc.) bei Sonderbauten die Prüfung des Brandschutznachweises?
Außer einem verantwortlichen Sachverständigen gem. SVBau.