Genau so wie Hr. Witzl schreibt haben wir eben solches bereits mehrfach durchgeführt.
Waren jeweils Sanierungen von Altbauten, bei welchen die Rettungswege ebenfalls betroffen gewesen sind. Es wurden Gerüsttreppen temporär aufgestellt welche auch als Rettungswege geeignet waren, also Treppen und keine Gerüste mit Abstiegsleitern oder dergleichen.
Wenn lediglich der zweite Rettungsweg durch Bauarbeiten temporär verloren gegangen ist, dann haben wir auch Gerüstbalkone zugelassen von denen die Leute dann mit Geräten der Feuerwehr gerettet werden könnten.
Diese Problematik wurde bereits im Vorfeld während des Bauantrages von uns (Amt) mit den Bauherren/Planern besprochen und durch die Baukontrolle wurde die Umsetzung auch kontrolliert.
Das ging soweit, dass ein Bauherr eine Wohnung lieber geräumt hat anstatt Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Ist natürlich auch eine Lösung....
Beste Grüße