Hallo Zusammen,
da es recht unterschiedliche Ansichten hier gibt und ich auch ansonsten keine abschließende Aussage finden konnte habe ich mich doch mal direkt an Herrn Lippe gewandt und eine Antwort erhalten.
Meine erste Frage lautete, ob die Verlegung von elektrischen Leitungsanlagen unter Estrich zulässig ist, da hierzu keine Hinweise in der M-LAR zu finden sind.
Antwort:“ das muss auch nicht in der MLAR erwähnt werden, da für diese Verlegeart die Systemböden-Richtlinie heranzuziehen ist. Siehe auch Kommentar zur MLAR 2016/2020, Abschnitt O „MSysBöR 2005“. Auch ein schwimmender Estrich kann als Hohlraumboden bewertet werden. Die brennbare Dämmung ist dabei eine verlorene Schalung. Bei dieser Bauart wird unterhalb einer mind. 30 mm dicken Estrichplatte keine Brandlastbegrenzung für die darunter verlegten Kabel und brennbaren Rohrdämmstoffe vorgegeben. Das ist auch nachvollziehbar, da schon physikalisch die Beflammung aus dem brennenden Nebenraum nach oben schlägt und nicht nach unten.“
Die weiteren Fragen und Antworten vielen so aus:
Dürfen Leitungsanlagen
a. In notwendigen Fluren unter Estrich (z.B. 30 oder 50mm) verlegt werden
Antwort: „ja, siehe Kommentar, Abschnitt O, MSysBöR“
b. In notwendigen Fluren unter Estrich (z.B. 30 oder 50mm) in brennbarer Dämmung verlegt werden
Antwort: „ja, siehe Kommentar, Abschnitt O, MSysBöR“
c. Aus Estrich heraus durch Wände mit Brandschutzanforderungen verlegt werden (von notwendigen Fluren in Nutzungseinheiten, zwischen Nutzungseinheiten)
Antwort: „ja, siehe Kommentar, Abschnitt O, MSysBöR. > Es muss geschottet werden.“
d. Innerhalb von Treppenräumen unter Estrich analog zu a.
Antwort: „ja, siehe Kommentar, Abschnitt O, MSysBöR“
Unter 5.2.1 der M-LAR ist die Verlegung unter Estrich im Zusammenhang mit Funktionserhalt positiv beschrieben. Ich leite daraus ab, dass somit auch bei Leitungen ohne Funktionserhalt eine Verlegung unter Estrich möglich sein müsste, aber auch durch Wände hindurch?
Antwort: „durch Wände mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer nur mit Abschottung oder nach den Erleichterungen. Für die Bewertung zählt der Estrich nicht.“
Viel Spaß beim weiteren diskutieren 😉
Gruß
Wolfgang Cordier