Hallo Frau / Herr Eidenhardt,
am besten natürlich, indem man sich die Zulassung vom Betreiber zeigen lässt. Oftmals findet man hierzu auch Angaben im Betriebsbuch bzw. der zugehörigen Wartungsanweisung zur Tür. Wenn nicht, kann man über den Typ des Antriebes beim Hersteller nachfragen. Ausserdem müssen diese Türen, wenn sie nicht ausserhalb der Betriebsteiten verschlossen sind, bei Stromausfall automatisch selbsttätig öffnen. Kann also über schalten der Sicherung oder Betätigung des im Türbereich vorhandenen Notschalters einfach geprüft werden. Übrigens, bei älteren Antrieben fahren die Türen dann manchmal nicht automatisch auf, lassen sich aber von Hand leicht aufschieben. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob man nicht mit entsprechenden gut sichtbaren Hinweisen auf dem Türblatt möglicherweise Bestandsschutz bekommt und vom Austausch der Antrieb oder sogar der ganzen Anlage absehen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer