Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Kollege Angnis,
Brandwände dienen dem Schutz des Nachbarn vor "meinem" Feuer und "meinem Schutz" vor "seinem" Feuer. Sie haben sich durchgesetzt, nachdem ganze Altstädte abgebrannt waren ... Von daher ist die baurechtliche Abweichung die eine Sache, die zivilrechtliche und die strafrechtliche Haftung ("Schaffung einer Verkehrsgefahr" - löst Haftung und Strafe aus) kann durchaus strenger sein.
Wie viel unterläuft der Abstand denn die 5,00 m ? Sind es 30 cm und die Häuser sind nicht allzu hoch, da kann man schon etwas machen, in dem man z.B. auch die Fassade und den Dachüberstand ertüchtigt, vielleicht mit nichtbrennbarer Oberfläche, nichtbrennbarer Sparrendämmung (Feuer ins Dach behindern) usw. Sind es 2,00 m statt 5 m dann kann man das n i c h t machen, weil dem Schutzziel (siehe vor) n i c h t entsprochen werden kann.
Eine großzügige Erlaubnis des Nachbarn und die Zustimmung der Bauaufsicht (die eher unwahrscheinlich ist aber manchmal ...) nutzt auch überhaupt nichts, weil dem sachkundigen P l a n e r bekannt sein muß, daß das hier nicht sicher ist und daher unzulässig. Also Brandwand. Oder evtl. "Brandersatzwand", falls es sich um Holzbauten handelt. Mit Vorsatzplatten und Innenplatten den Brandschutz erreichen.
Vernünftig ? einen guten Fachplaner Brandschutz in der Gegend suchen und mit dem Kollegen ordentlich durchgehen, vor Ort gehen und eine stimmige, sichere Lösung finden. Fachwerkwände sind keine Brandwände, sie können aber gute Brandschutzfunktionen erreichen, wenn man sie ertüchtigt und die Pfosten dick genug sind. Bayern ist groß: im Bayr.Hessischen Grenzgebiet gibt es Fachplaner BS in der Hessenliste: IngKH.de -
In diesem Sinne frohes Finden Franz Schächer